Das Kind ist krank, die Kita ruft an, und im Kopf rechnest du schon, wie viele Tage du noch hast und was das mit dem Gehalt macht. Beides ist geregelt, und zwar genauer, als die meisten Eltern glauben.

Kurzübersicht

Aktuell, befristetRegulärer Anspruch
Pro Elternteil und Kind15 Arbeitstage10 Arbeitstage
Alleinerziehende, pro Kind30 Arbeitstage20 Arbeitstage
Höchstgrenze bei mehreren Kindern35 Arbeitstage25 Arbeitstage
Höchstgrenze, Alleinerziehende70 Arbeitstage50 Arbeitstage
Giltfür 2024, 2025 und 2026nach aktuellem Rechtsstand ab 2027

Diese Tabelle ist der wichtigste Teil des Textes, und zwar wegen der letzten Zeile.

Die erhöhten Tage sind befristet

Das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber unsauber werden. Die Zahlen 15 und 30 stehen überall, aber selten steht dabei, dass sie nicht dauerhaft sind.

Das Bundesgesundheitsministerium formuliert es eindeutig: der erhöhte Anspruch gilt für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (BMG). Der reguläre gesetzliche Anspruch liegt bei 10 Arbeitstagen je Elternteil und Kind, für Alleinerziehende bei 20, mit Höchstgrenzen von 25 beziehungsweise 50 Tagen.

Praktisch heißt das: wenn du für das kommende Jahr planst, plane nicht automatisch mit 15 Tagen weiter. Nach aktuellem Rechtsstand gelten ab 2027 wieder 10 beziehungsweise 20 Tage, aber ob verlängert wird, entscheidet der Gesetzgeber, und das passiert erfahrungsgemäß spät.

Die Voraussetzungen, die wirklich geprüft werden

Vier Dinge müssen zusammenkommen, und die dritte wird am häufigsten übersehen.

Gesetzliche Krankenversicherung. Du und dein Kind müsst gesetzlich versichert sein. Bei privater Versicherung greift dieser Anspruch nicht, dort gelten andere Regelungen.

Alter des Kindes. Unter zwölf Jahren. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Niemand sonst im Haushalt kann übernehmen. Der Anspruch besteht, wenn du dein Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen musst und eine andere im Haushalt lebende Person das nicht kann. Das ist keine Formalie, sondern eine echte Bedingung.

Ein ärztliches Zeugnis. Der Anruf in der Kita reicht nicht. Die Bescheinigung kommt aus der Praxis und geht an die Krankenkasse.

Rechtsgrundlage für all das ist § 45 SGB V. Wenn du gegenüber der Arbeitgeberseite einmal etwas belegen musst, ist das die Norm, auf die du dich beziehst.

Wie viel Geld tatsächlich ankommt

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Es kommt von der Krankenkasse, nicht vom Arbeitgeber.

Zwei Dinge, die dabei untergehen. Es sind 90 Prozent, nicht 100, also bleibt eine Lücke. Und für die Kasse zählt das ausgefallene Netto, nicht dein Bruttogehalt, weshalb die Rechnung selten so aufgeht, wie man sie im Kopf macht.

Daneben steht ein zweites Recht, das weniger bekannt ist: ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach § 45 Abs. 5 SGB V. Das ist die Rückfalloption, wenn die bezahlten Tage aufgebraucht sind, und sie ist besser als Urlaub zu nehmen oder sich selbst krankzumelden.

Wenn ihr die Tage anders aufteilen wollt

Hier ist die Antwort ein klares Jein, und das ist praktisch wichtig.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, übrig gebliebene Kinderkrankentage von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen. Wer seine 15 Tage aufgebraucht hat, bekommt die des Partners nicht automatisch dazu.

Möglich ist eine Übertragung aber mit Zustimmung der Arbeitgeberseite. Das heißt: es ist eine Verhandlung, kein Recht. Wer absehen kann, dass es eng wird, fragt besser früh als im Februar mit einem fiebernden Kind auf dem Arm.

Wie viele Tage du realistisch brauchst

Für die Planung hilft es zu wissen, wie lange die üblichen Verdächtigen dauern.

ErkrankungÜbliche Dauer
Erkältungeinige Tage, Resthusten oft wochenlang
Magen-DarmErbrechen 1 bis 2 Tage, Durchfall länger
Windpockenetwa eine Woche, bis alle Bläschen verkrustet sind

Wichtig dabei: die Rückkehr in die Kita fällt nicht mit dem Ende der Symptome zusammen. Bei infektiöser Gastroenteritis ist die Wiederzulassung für Kinder unter sechs Jahren erst 48 Stunden nach Abklingen möglich, bei Windpocken etwa eine Woche nach Beginn (RKI).

Diese Zusatztage sind der Grund, warum die 15 schneller weg sind, als die Zahl vermuten lässt. Wo beim Fieber die Schwelle für einen Termin liegt, steht in Fieber und Husten beim Kind. Und was dir in solchen Wochen sonst noch auffällt, sammelst du am besten für den nächsten Vorsorgetermin, siehe U-Untersuchung vorbereiten.

Warum es sich anfühlt, als wärst du dauernd zu Hause

Weil es im ersten Kita-Jahr tatsächlich so ist, und das ist erwartbar.

Eine Gruppe kleiner Kinder, gemeinsame Flächen und ein Immunsystem, das gerade erst lernt. Was dabei hilft, ist weniger Desinfektion als Geduld. Und wenn nach jeder Krankheitswoche das Abgeben wieder schwerfällt, ist das meist kein Rückschritt, sondern Fremdeln und Trennungsangst. Dass der Schlaf nach so einer Woche eine Weile durcheinander bleibt, gehört ebenfalls dazu, und der Leitfaden zum Babyschlaf ordnet ein, was von selbst zurückkommt.

Häufige Fehler

Wenn du schon zu Hause bist mit einem Kind, das sich erholt, nutz diese Tage: keine Kita, keine Eile, und das Kind hat Zeit für all die Fragen, die sonst nur nebenbei kommen. Gehen dir irgendwo zwischen „Warum ist der Himmel blau?“ und „Wo geht die Sonne nachts hin?“ die Antworten aus, ist 100 Fragen, die Kinder stellen (mit einfachen Antworten) für genau solche Tage gemacht.

Häufige Fragen

Wie viele Kinderkrankentage stehen mir zu?

Für die Jahre 2024 bis 2026 sind es 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind, für Alleinerziehende 30. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 Tagen je Elternteil und bei 70 für Alleinerziehende. Der reguläre Anspruch danach beträgt 10 beziehungsweise 20 Tage.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

In der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, gezahlt von der Krankenkasse. Es ersetzt also nicht das volle Gehalt, und die Rechnung geht vom Netto aus, nicht vom Brutto.

Bis zu welchem Alter des Kindes gilt der Anspruch?

Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Brauche ich ein ärztliches Attest?

Ja, es muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Ein Anruf in der Kita oder beim Arbeitgeber genügt nicht, die Bescheinigung geht an die Krankenkasse.

Kann ich meine Tage auf meinen Partner übertragen?

Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Eine Übertragung ist aber möglich, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt, also im Einvernehmen statt von Rechts wegen.

Was mache ich, wenn die Tage aufgebraucht sind?

Es besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach § 45 Abs. 5 SGB V. Das kostet Gehalt, ist aber der vorgesehene Weg, wenn die bezahlten Tage weg sind.

Wie KidyGrow dir hilft

Das hier ist Verwaltung und wird mit Praxis, Kasse und Personalabteilung geklärt, nicht mit einer App.

Was trotzdem verloren geht, ist die Chronologie. Im März weiß niemand mehr, ob es seit September drei Krankheitsphasen waren oder sechs, und genau das fragen sowohl die Praxis als auch, wenn sich die Fehltage häufen, die Arbeitgeberseite.

KidyGrow merkt sich diese Kette für dich. Du hältst Fieber, Erbrechen oder den ersten Fehltag in ein paar Sekunden fest, und nach einigen Tagen lernt die App den Verlauf. Im Tagesüberblick kann dann stehen: „Seit September vier getrennte Krankheitsphasen, insgesamt elf Tage." Das ist ein Satz, mit dem du in ein Gespräch gehst, statt mit einem Eindruck.

Am meisten hilft es bei der Frage, ob es dieselbe Erkrankung war oder eine neue. Wenn zwischen zwei Phasen neun gesunde Tage lagen, ist das eine Information und keine Erinnerung.

Manche Monate geben nichts her, weil die Infekte ineinander übergehen und sich keine saubere Grenze ziehen lässt. Dann sagt die App das, statt eine ordentliche Aufteilung zu erfinden.

Die Bescheinigung holt sie nicht. Sie weiß aber, dass der letzte Fehltag am 14. November begann, und diese Zahl ist im Gespräch mehr wert als eine Schätzung.

Ressourcen in Deutschland

Quellen

  1. Bundesgesundheitsministerium: Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld (abgerufen 2026).
  2. RKI: Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG (abgerufen 2026).
  3. BIÖG, kindergesundheit-info.de: Durchfall bei Babys und Kleinkindern (abgerufen 2026).
  4. BIÖG, kindergesundheit-info.de: Recht und IfSG in der Kita (abgerufen 2026).

_Dieser Text dient der Information und ersetzt keine Auskunft deiner Krankenkasse oder Rechtsberatung. Prüfe Beträge und Fristen, bevor du dich darauf verlässt._