Seit gestern Abend kein Fieber mehr, das Frühstück blieb drin, und in einer Stunde beginnt die Kita. Bringen oder nicht.
In Deutschland ist ein Teil dieser Rechnung tatsächlich geregelt, nur nicht der Teil, den die meisten vermuten.
- Für die meisten Erkältungen gibt es keine gesetzliche Frist, das entscheiden Eltern und Personal
- Für meldepflichtige Krankheiten gilt ein Besuchsverbot nach IfSG § 34, mit klaren Fristen
- Bei infektiöser Gastroenteritis dürfen Kinder unter 6 erst 48 Stunden nach Abklingen zurück
- Ein schriftliches Attest schreibt § 34 nicht vor, die Einrichtung darf es aber verlangen
Kurzübersicht: Fristen nach § 34 IfSG
| Erkrankung | Wiederzulassung |
|---|---|
| Infektiöse Gastroenteritis (unter 6 Jahren) | 48 Stunden nach Abklingen der Symptome |
| Scharlach, mit Antibiotikum | 24 Stunden nach Therapiebeginn und Abklingen der Symptome |
| Scharlach, ohne Antibiotikum | frühestens 24 Stunden nach Abklingen der Symptome |
| Windpocken | etwa eine Woche nach Beginn, wenn alle Bläschen verkrustet sind |
| Kopflausbefall | nach sachgerechter Erstbehandlung, meist am nächsten Tag |
| Erkältung ohne Fieber | keine gesetzliche Frist, Einrichtung und Eltern entscheiden |
Was das Infektionsschutzgesetz regelt, und was nicht
Hier liegt das Missverständnis, das den meisten Streit an der Kita-Tür verursacht.
§ 34 IfSG regelt nur bestimmte Krankheiten. Das Gesetz nennt meldepflichtige Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach und Windpocken, dazu Kopflausbefall und Krätze. Bei diesen gilt: die Einrichtung darf erst wieder besucht werden, wenn nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr besteht (BIÖG, Recht und IfSG in der Kita).
Für die gewöhnliche Erkältung steht dort nichts. Kein Fiebergrenzwert, keine Stundenzahl, keine Attestpflicht. Zeigt dein Kind typische Erkältungszeichen, Fieber, Müdigkeit oder Bauchweh, liegt die Entscheidung bei Personal und Eltern, und zwar am Wohl des Kindes ausgerichtet. Das klingt vage, ist aber ehrlicher als eine Zahl, die es nicht gibt.
Deine Pflicht bleibt. Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung nach § 34 musst du die Kita informieren. Das ist keine Höflichkeit, sondern Vorgabe.
Die konkreten Fristen, wenn es doch § 34 ist
Das Robert Koch-Institut veröffentlicht dazu eine Tabelle, und die ist das Dokument, nach dem sich auch die Kita richtet. Ein paar Zeilen, die Eltern am häufigsten brauchen:
Magen-Darm. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Wiederzulassung bei infektiöser Gastroenteritis 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome möglich. Nicht 24, und nicht sobald das Kind wieder frühstückt.
Scharlach. Zurück 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie und nach Abklingen der Symptome. Halten die Symptome unter der Therapie an, erst danach. Ohne Antibiotikum frühestens 24 Stunden nach dem Abklingen.
Windpocken. Etwa eine Woche nach Beginn einer unkomplizierten Erkrankung, also dann, wenn alle Bläschen vollständig verkrustet sind.
Die vollständige Liste steht in den RKI-Empfehlungen zur Wiederzulassung. Wenn die Kita eine Frist nennt, die dir seltsam vorkommt, steht sie meistens genau dort.
Braucht ihr ein ärztliches Attest?
Kurz: das Gesetz verlangt keins, die Einrichtung darf aber eins verlangen.
§ 34 schreibt keine schriftliche Bestätigung der ärztlichen Beurteilung vor. Eine solche Dokumentation kann zum Schutz aller Beteiligten sinnvoll sein, verpflichtend ist sie nicht. Wer die Beurteilung abgibt, ist ebenfalls offen: die behandelnde Praxis oder eine Ärztin des Gesundheitsamts.
In der Praxis heißt das zweierlei. Bei einer Erkältung ist ein Attest fachlich meist überflüssig, und viele Kitas begnügen sich mit deinem Wort. Bei einer meldepflichtigen Krankheit ist die ärztliche Beurteilung ohnehin der Maßstab, ob sie nun auf Papier steht oder nicht.
Wenn deine Kita generell für jeden Schnupfen ein Attest möchte, darfst du ruhig nachfragen, worauf sich das stützt. Praxen sind voll, und ein Termin, der nur ein Blatt Papier erzeugt, hilft niemandem.
Wann dein Kind wirklich bereit ist
Jenseits der Paragrafen bleiben drei Fragen, und die tragen weiter als jede Stundenzahl.
Ist es ohne Mittel fieberfrei? Ein Kind, das nur fieberfrei ist, solange der Saft wirkt, ist nicht fieberfrei. Die amerikanische Kinderärztevereinigung setzt für fiebrige Infekte mindestens 24 Stunden ohne Fieber an, gemessen ohne fiebersenkende Medikamente (AAP, HealthyChildren).
Kommt es durch den Tag? Nicht in Bestform, aber wach genug für Gruppe, Mittagessen und Rausgehen. Wer den Vormittag auf dem Sofa verschläft, hält den Kita-Tag nicht durch.
Isst und trinkt es normal? Ein Kind, das kaum trinkt, gehört nach Hause, unabhängig vom Fieber.
Was kein Grund zum Zuhausebleiben ist
Die andere Richtung stimmt genauso, und hier bleiben Familien oft unnötig zu Hause.
Husten und Schnupfen ohne Fieber und ohne weitere Krankheitszeichen sind kein Ausschlussgrund, und die Farbe des Nasensekrets sagt nichts aus. Ein Resthusten nach einem Infekt kann wochenlang bleiben, und darauf zu warten heißt, den halben Winter zu Hause zu sitzen.
Wenn ohnehin gerade jeder Infekt im Haus landet, ordnet Fieber und Husten beim Kind ein, wann Beobachten reicht und wann ein Termin dran ist.
Wie du das mit der Kita klärst
- Morgens anrufen, nicht mittags. Für die Gruppenplanung ist die Information am Morgen etwas wert.
- Konkret fragen. „Reicht meine Bestätigung oder braucht ihr ein Attest?“ bringt eine klarere Antwort als „muss ich was mitbringen?“.
- Nach der schriftlichen Regelung fragen. Wenn die Auskunft je nach Person wechselt, klärt ein Blatt Papier das ein für alle Mal.
- Kein fiebersenkendes Mittel vor dem Bringen. Es lässt gegen Mittag nach, und dann holst du dein Kind wieder ab.
- Bei § 34 die Praxis fragen, nicht das Internet. Bei diesen Krankheiten zählt die ärztliche Beurteilung, und die Fristen sind länger, als man denkt.
- Jede Unruhe der Krankheit zuschreiben. Nach ein paar Tagen zu Hause ist ein Kleinkind oft schlicht aus dem Takt, und das sieht aus wie Krankheit. Was in dem Alter ohnehin dazugehört, steht in Verhalten von 1 bis 3 Jahren.
Wenn dir bei der Gelegenheit ohnehin etwas an der Entwicklung auffällt, sammle es für den nächsten Termin, siehe U-Untersuchung vorbereiten. Und wenn die Rückkehr nach längerer Krankheit mit Klammern und Tränen an der Tür endet, ist das meist kein Rückschritt, sondern Fremdeln und Trennungsangst.
Häufige Fehler
- Die 24-Stunden-Regel auf alles anwenden. Bei Magen-Darm sind es unter 6 Jahren 48 Stunden.
- Fiebersaft geben und trotzdem bringen. Das Fieber kommt zurück, und der Tag ist für dein Kind verloren.
- Auf einen Resthusten warten. Der kann Wochen bleiben und ist allein kein Grund.
- Ein Attest holen, das niemand braucht. Bei einer Erkältung erzeugt der Termin meist nur Papier.
- Die Kita bei § 34 nicht informieren. Das ist eine gesetzliche Pflicht, keine Frage des Taktgefühls.
Häufige Fragen
Wie lange muss mein Kind nach Magen-Darm zu Hause bleiben?
Bei einer infektiösen Gastroenteritis ist die Wiederzulassung für Kinder unter sechs Jahren 48 Stunden nach dem Abklingen der Symptome möglich. Der Zeitpunkt zählt ab dem letzten Erbrechen oder Durchfall, nicht ab dem Beginn der Erkrankung.
Muss mein Kind 24 Stunden fieberfrei sein?
Das ist keine deutsche Rechtsvorschrift, sondern eine verbreitete klinische Empfehlung, die viele Einrichtungen übernommen haben. Entscheidend ist dabei, dass die Fieberfreiheit ohne fiebersenkendes Mittel besteht. Was für deine Kita konkret gilt, steht in ihrer eigenen Regelung.
Darf die Kita ein ärztliches Attest verlangen?
Ja, verlangen darf sie es. Vorgeschrieben ist es nach § 34 IfSG aber nicht, denn das Gesetz fordert keine schriftliche Bestätigung der ärztlichen Beurteilung. Viele Einrichtungen akzeptieren deshalb eine Bestätigung der Eltern.
Muss ich die Kita informieren, wenn mein Kind krank ist?
Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung nach § 34 ja, das ist Pflicht. Bei einer gewöhnlichen Erkältung ist es keine gesetzliche Vorgabe, aber praktisch, damit die Gruppe planen kann.
Darf mein Kind mit Husten in die Kita?
Wenn kein Fieber und keine weiteren Krankheitszeichen dazukommen, ist Husten allein kein Ausschlussgrund. Auch Schnupfen nicht, unabhängig von der Farbe des Sekrets. Ein Resthusten nach einem Infekt hält oft noch Wochen an.
Was passiert, wenn mein Kind in der Kita krank wird?
Die Einrichtung ruft dich an und dein Kind geht nach Hause. Handelt es sich um eine Krankheit nach § 34, greift danach die entsprechende Frist bis zur Wiederzulassung, und die richtet sich nach der ärztlichen Beurteilung.
Wie KidyGrow dir hilft
Das Unangenehme daran ist, dass es immer um sieben Uhr morgens entschieden wird, wenn du nicht mehr weißt, ob das Fieber gestern Abend vor oder nach dem Saft war.
KidyGrow merkt sich diese Kette für dich. Du hältst die Temperatur fest, wenn du sie misst, und die App weiß, wann zuletzt Fieber da war und ob an dem Punkt ein Medikament im Spiel war. Genau daraus ergibt sich die Antwort.
Am ersten Tag ist das nur eine Liste. Nach ein paar Tagen lernt die App den Verlauf deines Kindes, und im Tagesüberblick kann dann stehen: „Letztes Fieber vorgestern um 21 Uhr, seit 32 Stunden ohne fiebersenkendes Mittel fieberfrei.“ Das ist ein Satz, den du der Kita oder der Praxis vorlesen kannst, statt aus dem Gedächtnis zu schätzen.
Bei Magen-Darm zählt die App die 48 Stunden ab dem letzten Symptom mit, was in genau der Woche untergeht, in der man es bräuchte.
Manche Wochen geben nichts her, weil Infekt, Zähne und schlechter Schlaf sich überlagern. Dann sagt sie das, statt ein Muster zu erfinden.
Über einen Winter kommt ein zweiter, leiserer Nutzen dazu. Fünf oder sechs Fehltage summieren sich, und im März weiß niemand mehr, ob das viel war oder sich nur so anfühlte. Eine Liste mit Daten macht aus dem Gespräch in der Praxis eine Zahl statt eines Eindrucks, und das ist der Unterschied zwischen „er ist dauernd krank“ und „sechs Infekte seit September, alle harmlos“.
Ressourcen in Deutschland
- Deine Kita, für die eigene Regelung zur Rückkehr, denn außerhalb von § 34 legt die Einrichtung sie selbst fest.
- RKI, Tabelle mit den Wiederzulassungsfristen nach § 34 IfSG. rki.de
- Gesundheitsamt vor Ort, wenn es zwischen Einrichtung und Familie unklar bleibt.
- Außerhalb der Sprechzeiten: 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, 112 im Notfall.
Quellen
- RKI: Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG (Stand 2026).
- BIÖG, kindergesundheit-info.de: Recht und IfSG in der Kita (abgerufen 2026).
- AAP, HealthyChildren.org: When to Keep Your Child Home From Child Care (abgerufen 2026).
- BIÖG, kindergesundheit-info.de: Kopflausbefall, Aufgaben und Pflichten nach dem IfSG (abgerufen 2026).
_Dieser Text dient der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung._



